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Verlagswerbung Anno 1807

[Verlagsumschlag der Lieferungen der oben genannten Karte. Mittig gefaltet, so dass die Karten halb bedeckt waren. Dreistichige Kordelheftung.]

 

[Titel auf der 1. Seite des einmal gefalteten Blattes:]

Topographisch-militärische [!] Charte von Deutschland in 204 Blättern, unternommen von dem Geographischen Institute zu Weimar. 4. [schwer lesbar, hs.] Lieferung. [Darunter mit einfacher Rahmung] Sect. 9. Stralsund. / Sect. 12. Cöslin. / Sect. 20. Anclam. / Sect. 21. Wollin.

 

[Innen, S. 3 + 4 (Hervorhebungen und Rechtschreibung nach der Vorlage):]

Prospectus / der topografisch-militärischen Charte von Teutschland, / in 204 Blättern. / Unternommen / von dem Geographischen Institute zu Weimar. /

 

[Das Folgende in zweispaltigem Satz] Das Bedürfnis einer Charte von Teutschland, nach einem hinreichend grossen Maassstabe entworfen, um jede bedeutende topographische Merkwürdigkeit anzugeben, ist nicht allein von Geographen und Reisenden, sondern auch von den bestehenden Obrigkeiten und vorzüglich von dem Militair längst sehr lebhaft gefühlt worden. Aeltere Unternehmungen dieser Art haben entweder (wie Julien’s und Chauchard’s Charten) einen zu kleinen Maassstab, um obigen Zweck befriedigend erreichen zu können; oder entsprechen, trotz eines grösseren Maasstabes (wie z. B. der des Jägerschen Atlasses von Teutschland ist) nicht mehr den Anforderungen, welche seit den beträchtlichen Fortschritten der darstellenden Geographie Teutschlands in den letzten Decennien, durch vereinte Bemühung aufgeklärter Regierungen, fleissiger Astronomen und sachkundiger ‚Geodäten, an sie gemacht werden können.

 

Auch unsere topographisch-militairische Charte kann, wie wir uns dessen wohl bescheiden, vor der Hand keinen Anspruch auf gleichförmige Vollkommenheit in allen ihren Theilen machen. Denn obwohl manche weise Regierungen Teutschlands ausführliche topographische Vermessungen, die zum ‚Theil auch zur Publizität gelangten, entweder selbst veranstalteten oder erlaubten, so ist doch in einem sehr ansehnlichen Theile Teutschlands in dieser Hinsicht noch nichts geschehen, oder nichts öffentlich bekannt geworden. Wo es auf detaillirte Darstellung einer Gegend ankommt, reichen einzelne Ortsbestimmungen nicht hin, um die etwa vorhandenen ältern Hülfsmittel unter sich in Uebereinstimmung zu bringen; selbst auch, wenn sie nur sparsam sind, diese Hülfsmittel, um den der sie benutzt, gehörig für das Ganze zu orientiren.

 

Trotz dieser Hindernisse, die sich der Ausführung einer in allen Theilen gleichförmig und richtig ausgearbeiteten Charte von Teutschland vor der Hand noch nentgegensetzen, glauben wir doch bei der sorgfältigsten Benutzung der uns bekannten Ortsbestimmungen, bei dem Besitze der vorzüglichsten, uns zugänglichen topographischen Hülfsmittel über Teutschland, und bei der uns zugesicherten Mitwirkung fachkundiger Geographen und Chartenzeichner, das obenerwähnte, vorzüglich jetzt stark gefühlte Bedürfniss einer topographisch-militairi-[Spaltenwechsel]schen Charte von Teutschland so gut befriedigen zu können, als es die oben angeführten Schwierigkeiten gestatten; und mehr wird man auch vor jetzt nichtverlangen. Die Einrichtung derselben setzt uns in den Stand, bei ihr eine fortdauernde Verbesserung und Berichtigung, so wie bei allen unsern übrigen Verlagswerken, Statt finden zu lassen, ohne dass solche dem Besitzer der Charte beträchtliche Kosten verursache. Wenn nämlich einzelne, oder auch einige an einander stossende Sectionen topographische Berichtigungen aus neuen, uns dermalen noch nicht zu Gebote stehenden, oder erst künftig zu erwartenden Quellen erhalten müssen, so ist bei der mässigen Grösse der Sectionen die Vertauschung der ältern Blätter mit den berichtigten nur ein sehr geringer Kostenaufwand.

 

Die Einrichtung der topographisch-militairischen Charte von Teutschland ist folgende:

 

1) Sie besteht aus 204 an einander passenden Sectionen oder Blättern, deren jedes im innern Rande 10 2/3 Par. Zoll hoch und 14 2/3 dergl. breit ist. Ihre Zusammensetzung zeigt das Tableau d’Assemblage, welches die bei der Entwerfung der Zertheilung beobachtete Oekonomie dem Kenner beweisen wird.

 

2) Der Maassstab ist 1. 56 oder etwas über 1 ½ Par. Zoll für eine geograph. Meile (deren 15 = 1 Gr. d. Br.) und wie wir glauben, zweckmässig gewählt, wenn die Unternehmung selbst nicht zu weit umfassend, zu langwierig und zu kostspielig (sowohl für Unternehmer, als Publicum) auf einer Seite werden sollte, und wenn man auf der anderen nicht auf die Andeutung, auch nur der hauptsächlichsten Situationen, hätte Verzicht leisten wollen.

 

3) Die Projection des Ganzen ist die Murdochische; der mittlere Meridian der Charte der von 30° 30‘ östl. Länge.

 

Dass wir übrigens unter einer Charte von Teutschland eine Charte dieses Landes in seinen Gränzen vor Auflösung des teutschen Reichsverbandes und mit Schlesien verstehen, mithin eine Charte der Teutschen Erbländer des Österreichischen Kaiserthums, Schlesien’s, der Staaten des Rheinischen Bundes und der übrigen Nordteutschen [Seitenwechsel]Länder noch mit Einschluss Ostfriesland’s und Holstein’s, erhellet aus dem Tableau d’Assemblage, und die Darstellung dieser Länder wird also den Inhalt unserer Karte bilden.

 

Da es uns nun hauptsächlich um die topographische Niederlegung derselben, ohne Rücksicht auf die vorzüglich in unserer Zeit sich oft so schnell ändernde politische Begränzung, mithin um eine permanente Wahrheit ihrer Darstellung, und immerwährende Brauchbarkeit zu thun war, so bleiben die politischen oder conventionellen Gränzen auf der Charte durchaus hinweg; wobei jedoch Liebhaber, welche einzelne Sectionen oder mehrere derselben mit der zur Zeit der Bestellung bestehenden politischen Begränzung zu erhalten wünschen, solche auch mit einer mässigen Erhöhung des Preises colorirt von uns erhalten können.

 

Das mässige Format der einzelnen Sectionen gewährt der Charte nämlich eine Zerlegbarkeit, die ein nicht unbedeutender Vorzug derselben ist. Denn da jede einzelne Section oder jedes Blatt mit einem Gradrande, einer eleganten Einfassung und einem eignen, teutschen und französischen Titel versehen ist, so lässt sich solches jedesmal als ein für sich bestehendes Ganzes betrachten, das irgendeinen Thei Teutschlands nach den vorzüglichsten vorhandenen Hülfsmitteln darstellt, und es wird, als solches, auch einzeln jedem Liebhaber überlassen, der sich sonach bloss die, seine Gegend oder den Staat, in dem er lebt, abbildenden Blätter anzuschaffen braucht, ohne gehalten zu seyn, die ganze Charte zu kaufen.

 

So wird z. B.

Holstein auf 6 Blättern

Ostfriesland – 4 –

Oldenburg – 4 –

Pommern  – 15 [recte: 21] –

die Kur- und Neumark – 22 –

Magdeburg mit dem Saalkreise, Halberstadt und Mansfeld – 8 –

die Königl. und Herzogl. Sächs. Länder – 26 –

Baden und Wirtemberg – 18 –

die Baierischen Staaten – 39 –

Böhmen – 25 –

Mähren  16 –

Niederösterreich – 15 –

Innerösterreich – 23 –

Wirzburg – 6 –

 

abgebildet u. s. w.; ein Verzeichniss, das wir in der Folge, wenn das nördliche Teutschland wieder feste Gränzen bekommen hat, vollständiger und ausführlicher geben werden, als es jetzt möglich ist. Wir bemerken hier nur noch, dass die oben angegebenen grössern Abtheilungen der Käufer, der z. B. nur die Charte seiner Gegend zu besitzen wünscht, keineswsegs binden.

 

Damit nun aber das Publicum erfahre, was auf jeder Section dargestellt ist, und darnach seine Bestellungen zu machen vermöge, ist die Einrichtung getroffen, dass der Inhalt jedes wirklich erschienenen Blatts, sowohl in den [Spaltenwechsel] A. G. Ephemeriden, als auch in unsern gratis zu habenden Monatsberichten angezeigt werde.

 

Zur Uebersicht derer, welche gerne von dem Fortgange dieser Unternehmung unterrichtet zu seyn wünschen, oder wissen wollen, wie viel und welche Blätter bis zu dem, zuletzt gelieferten, wirklich erschienen sind, wird auf der Rückseite jeder Section das Tableau d’Assemblage (welches zugleich die Zeichenerklärung enthält) abgedruckt, nachdem auf diesem die bereits erschienenen Sectionen schräg durchstrichen und dadurch unterschieden sind, so dass immer Jeder, der die neueste Section in den Händen hat, bloss durch Umkehrung des Blattes eine leichte Uebersicht des Fortgangs unsrer topographisch-militairischen Charte erhält, und nachzählen kann, wie viel und welche Blätter davon heraus sind oder nicht.

 

Für Liebhaber, welche mehrere Sectionen der Charte zusammensetzen oder in ein Ganzes zu vereinigen wünschen, machen wir die Bemerkung, dass so lange man zu dem Abdrucke der einzelnen Blätter einen so hygrometrischen Körper, als Papier, anwenden und die schon an sich ungleich dicken Bogen, wenn sie angefeuchtet sind, dem oft nich gleichförmigen Drucke der nach der verschiedenen Stärke der Platten verschieden gestellten Kupferdruckerpresse aussetzen muss, ein haarscharfes Anpassen derselben fast unmöglich ist, wenn gleich der Stich auf den Platten vollkommen übereintrifft.

 

Jede Lieferung bekommt einen Umschlag, auf welchem die zu der Lieferung gehörigen Sectionen angegeben und die Blätter eingeheftet sind, um Defecte zu vermeiden. Auf Gleichförmigkeit und Deutlichkeit des Stichs, auf Reinheit des Drucks und auf gutes Papier werden wir alle Sorgfalt wenden, dem ohnerachtet aber den Ankauf dieser Charte, auch unbemittelten Liebhabern, durch einen im Verhältniss mit ähnlichen Unternehmungen höchst niedrigen Preiss zu erleichtern suchen. Diejenigen, welche bei uns auf die ganze Charte subscribiren, erhalten nämlich das Blatt auf ord. gutem Papier für 6 gr. Conv. M. od. 27 kr. Rhein. und auf Velin 8 gr. od. 36 kr. Rhn. Im einzelnen Verkaufe gilt aber jedes Blatt 8 gr. C. M. od. 36 kr. Rhn. und auf Velin 10 gr. oder 44 kr. Rhn.

 

Da den Liebhabern sowohl, als uns an einem raschen Fortgange und baldiger Vollendung dieser Unternehmung gelegen seyn muss, so haben wir alle Anstalten so getroffen, dass wir hoffen, von Johannis d. J. an, jeden Monat eine Lieferung von 3 bis 4 Blättern geben zu können, so dass die Vollendung des Ganzen in 4 bis 5 Jahren Statt haben, und diese gute Aussicht unsrer Unternehmung bei dem Publico gewiss zu keiner geringen Empfehlung gereichen wird.

 

Man kann bei allen guten Buch- und Kunsthandlungen in und ausser Teutschland auf diese Charte subscribiren, da eir fast mit allen in Verbindung stehen. Besonders aber in Frankreich, zu Paris bei den Hrrn. Picquet, Turneisen, Treuttel u. Wirz, und Amand König, und zu Strassburg bei den Hrrn. Levrault u. Comp.[Spaltenwechsel]

 

[Links:] Weimar, den 2. Januar 1807. [Spalten- und Zeilenwechsel] [Rechts:] Das Geographische Institut. [Beide Zeilen in größerer Type]

 

[S. 4 blanco]

 

 

 

 

 

 

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